Die Stiftungszwecke wurden von der Stifterin Dr. Gabriele Lederle in der Satzung festgelegt und bilden die Grundpfeiler der Stiftungsarbeit.
Das Ziel der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung, insbesondere mit Blindheit und Sehbehinderung.
Förderfähig sind betroffene Privatpersonen, Vereine und Organisationen sowie Forschungsvorhaben und Forschende aus den entsprechenden Bereichen.
Die konkrete Förderung richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Betroffenen.
Die Apothekerin Frau Dr. Gabriele Lederle setzte sich für die Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen - insbesondere für Menschen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung - ein.
Bereits in den 1990-er Jahren traf sie Vorbereitungen zur Errichtung einer Stiftung. Dieses Vorhaben konnte sie ab dem Jahr 2005 mit Hilfe rechtlicher Beratung verwirklichen. Das Finanzamt München und die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Oberbayern genehmigten die Satzung der zukünftigen Stiftung.
Die Stiftung sollte gemeinnützig sein und nach dem Tod der Stifterin blinde und sehbeeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit anderen körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen direkt unterstützen oder über die Förderung anderer gemeinnütziger Einrichtungen indirekt helfen. Als Stiftungsvorstand setzte die Gründerin Herrn Willibald Riedmann ein.
Dr. Gabriele Lederle verstarb im Jahr 2009. Ein Jahr später folgte die Genehmigung der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht und damit die Gründung der Stiftung.
Seitdem werden die Erträge aus dem Vermögen für die Stiftungszwecke eingesetzt.
Dr. Gabriele Lederle (1915-2009)
Apothekerin in München & Stiftungsgründerin
Foto: Privat
Die Stiftung leistet finanzielle Unterstützung, um Betroffene bei einem Leben in Würde, Teilhabe und mit größtmöglicher Unabhängigkeit zu unterstützen.
Wertschätzung und Selbstbestimmung waren für die Stiftungsgründerin Dr. Gabriele Lederle wichtig, und dies gilt damit auch für die Mitarbeiter der Stiftung.
Die Stiftung wertet nicht, benachteiligt oder bevorzugt niemanden und setzt sich dafür ein, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird.