Wie Ihre Spende wirkt:



Vom Einstieg in die S-Bahn bis zum Ausfüllen von Behördenschreiben - vieles von dem, was im Alltag oft selbstverständlich gelingt, erfordert für viele Menschen unterschiedlichste Hilfsmittel.


Die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung leistet seit über 13 Jahren finanzielle Unterstützung für Betroffene, um den Alltag selbstbestimmt zu gestalten und am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Seit Beginn der Stiftungsarbeit konnten wir 686 betroffenen Privatpersonen,  Blindenhilfevereinen, Behindertenhilfevereinen und Forschungsprojekten mit über 638.000 € zur Seite stehen.


Von der Sehhilfe zur Simultanübersetzung -
wir leisten Hilfe, die dort ankommt, wo sie gebraucht wird.



Für unsere Arbeit brauchen wir Ihre Unterstützung:

Trotz intensivem persönlichen Einsatz reichen die Mittel der Stiftung bei Weitem nicht aus, um die Anzahl an eintreffenden Förderanträge zu bewilligen.

Ihr finanzielles Engagement - egal in welcher Höhe - ermöglicht es uns, weitere Förderanträge zu bewilligen und damit einen entscheidenden Beitrag für die Lebensqualität von Betroffenen zu leisten.

 







Zahlungsmöglichkeiten:

 


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Betterplace

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Überweisung

Wenn Sie uns per Überweisung unterstützen möchten, nutzen Sie bitte das folgende Spendenkonto:


Kontoverbindung:

Inhaber: Dr. Gabriele Lederle-Stiftung

IBAN: DE25 7016 6486 0000 7184 91

BIC: GENODEF1OHC

Bank: VR Bank München Land eG

 



SEPA-Lastschrift

Sie können der Stiftung auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.


Die Formulare für eine einmalige oder wiederkehrende Einzugsermächtigung können Sie hier herunterladen:



 


Dankeskarte an die Stiftung: Die Karte zeigt Herzkissen und ein Schild mit der Aufschrift

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!






Informationen zu Ihrer Spende:

 


  • Gemäß Bescheid des Finanzamts München, zuletzt vom 27.01.2022, ist die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung als gemeinnützig anerkannt.
    Ihre Zustiftungen und Spenden sind daher steuerlich als Sonderausgaben abziehbar.
  • Ab einer Spende von 300 € erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung). Bitten teilen Sie bei der Zahlung Ihre Adresse mit, damit wir Ihnen die Bescheinigung zusenden können.
  • Bis zu einer Spende von 300 € genügt der Finanzverwaltung der Zahlungsbeleg als Spendennachweis





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Bitte kontaktieren Sie uns über das online-Kontaktformular:


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Oder per E-Mail:

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