Förderrichtlinien der Dr. Gabriele Lederle-Stiftung
Stiftungszwecke
Nach Maßgabe ihrer Satzung fördert die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung mildtätige
und gemeinnützige Zwecke. Die Stiftungszwecke sind:
- Förderung und Unterstützung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung, insbesondere auch mit Sehbehinderung
- Zuwendungen an Blinden- und Behindertenhilfevereine, soweit diese als gemeinnützig anerkannt und steuerbegünstigt sind
- Gewährung von Stipendien zur medizinischen Erforschung und Behandlung von Augenkrankheiten.
Antragsformular, Nachweise, Bescheide und Belege
Mit dem Antragsformular können Sie die Unterstützung der Dr. Gabriele Lederle-Stiftung beantragen.
Über den Antrag entscheidet der Stiftungsvorstand.
Die auf dieser Seite und auf der Rückseite aufgeführten Nachweise sowie gegebenenfalls
Erläuterungen und Berechnungen zum Erhalt der Mittel sind mit
dem Antrag einzureichen (bitte nicht heften oder klammern, nur lose Blätter einreichen).
Einzureichen durch blinde bzw. behinderte Einzelpersonen:
- aktueller Behindertenbescheid
- Nachweise über geringes Einkommen und Vermögen
- Nachweise, Angebote und Rechnungen über benötigte Hilfsmittel und andere durch die Behinderung bedingte Ausgaben, soweit sie nicht von anderer Stelle erstattet werden
Einzureichen durch Blindenhilfe- und Behindertenvereine:
- letzter Freistellungsbescheid über die Eigenschaft der Gemeinnützigkeit
- Auszug aus der Satzung, aus dem die entsprechenden Tätigkeiten zugunsten von Blinden bzw. Behinderten hervorgehen
- Nachweise, Angebote und Rechnungen über benötigte Hilfsmittel und andere notwendige für die vom Verein unterstützten behinderten Menschen getätigten oder geplanten Ausgaben
- Nachweise über Unterstützung Blinder bzw. Behinderter wie z. B. Jahresberichte, Angaben über konkrete bereits getätigte Unterstützungen, für die eine Förderung beantragt wird
- Zuwendungsbestätigung nach Erhalt der Unterstützung
Einzureichen durch Forschende und Forschungseinrichtungen:
- Nachweise, Angebote und Rechnungen über benötigte Hilfsmittel und Ausgaben im medizinischen Forschungsbereich
- Nachweise über Ziel, Durchführung und Ergebnis, ggf. Zwischenergebnis medizinischer Forschungen und Behandlung von Augenkrankheiten
- Nachweise, Angebote und Rechnungen über benötigte Hilfsmittel und andere notwendige Ausgaben, die bei der Forschung im Zusammenhang mit Behinderten geplant werden oder bereits getätigt wurden
- Zuwendungsbestätigung nach Erhalt der Unterstützung (falls gesetzlich möglich) bzw. Abrechnungen nach Beendigung, ggf. Zwischenabrechnungen während der unterstützten Forschung.
Weitergabe bzw. Veräußerung geförderter Hilfsmittel
Bei wiederkehrenden Unterstützungsleistungen sind die oben genannten Nachweise
und Abrechnungen regelmäßig der Stiftung zu übergeben. Die geförderten
Hilfsmittel und Gegenstände dürfen nur mit Zustimmung der Stiftung verkauft
oder einer anderen Verwendung zugeführt werden.
Leistungsanspruch
Auf Leistungen der Dr. Gabriele Lederle-Stiftung besteht kein Rechtsanspruch.
Auch durch die Zuerkennung von Leistungen wird kein klagbarer Anspruch auf
Leistung begründet. Leistungsansprüche ergeben sich auch nicht aus dem
Gleichbehandlungsgrundsatz.
Link zu den » DATENSCHUTZRECHTLICHEN HINWEISEN
Stand 06 2022
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