Online-Förderantrag für Organisationen und gemeinnützige Vereine


Förderrichtlinien:


Folgende Nachweise müssen eingereicht werden
(falls noch nicht vorliegend)

  • Freistellungsbescheid (max. 5 Jahre alt)
  • Bescheid nach § 60a A.O. (max. 3 Jahre alt)
  • Auszug aus der Satzung, aus dem die entsprechenden Tätigkeiten hervorgehen
  • Nachweise über bereits durchgeführte Projekte oder Unterstützungen (Jahresberichte o.ä.)
  • Nachweis über die durchgeführte geförderte Unterstützung (nach der Durchführung)


Bitte beachten:

  • Die maximal mögliche Förderhöhe pro Antrag pro gemeinnützige Organisation im Kalenderjahr beträgt derzeit grundsätzlich: 1.000 €
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung. Förderungen können nur geleistet werden, soweit die entsprechenden Mittel in der Stiftung vorhanden sind.
  • Wenn Sie Fragen zu Förderungen und Förderanträgen klären möchten, bevor Sie einen Antrag stellen, benutzen Sie bitte die nachstehende Email-Adresse:
    foerderantraege[at]lederle-stiftung.info




Anleitung zur Antragstellung:


  • Bitte füllen Sie das folgende Online-Formular aus und drücken Sie auf den "Absenden"-Button
    (Senden Sie uns nicht die Bildschirmseiten als PDF)
  • Senden Sie uns die oben genannten Nachweise per Email an
    foerderantraege[at]lederle-stiftung.info





Online-Förderantrag für Organisationen und gemeinnützige Vereine

Ausschließlich aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden Antragsformular bei dem nachfolgenden Formular auf eine differenzierte Nennung von Geschlechtern (z.B. Antragsteller*in) verzichtet.

Bitte drücken Sie nur EINMAL auf den Absenden-Knopf, damit wir die Förderanträge nicht mehrmals erhalten.

 
 
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