Eine Stiftung ist ein rechtliches Gebilde ohne Eigentümer, das mit Hilfe ihres Vermögens die vom Stifter oder der Stifterin vorgegebenen Ziele und Zwecke verwirklicht. Dazu wird sie vom Stifter mit einem Vermögen, dem Grundstockvermögen, ausgestattet. Nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz darf eine Stiftung dieses Grundstockvermögen nicht verbrauchen, es muss sogar wertmäßig (mit Inflationsausgleich) und damit auf Dauer erhalten werden. Eine Stiftung darf nur die Erträge und ggf. erhaltene Spenden an die Destinateure weitergeben. Stiftungen mit gemeinnützigen Zwecken, wie die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung eine ist, müssen ihre Erträge und erhaltenen Spenden bis zum Ende des dritten Jahres nach Erhalt für die satzungsmäßigen Zwecke verbrauchen.
Die Zwecke der Dr. Gabriele Lederle-Stiftung nach ihrer Satzung:
Die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung hat Förderrichtlinien für die Auswahl der zu unterstützenden Personen, Projekte und Organisationen entwickelt. Förderanträge können unter Beachtung der Förderrichtlinien gestellt und unbürokratisch bearbeitet werden.
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