Stiftung

HANDELN

Eine Stiftung ist ein rechtliches Gebilde ohne Eigentümer, das mit Hilfe ihres Vermögens die vom Stifter oder der Stifterin vorgegebenen Ziele und Zwecke verwirklicht. Dazu wird sie vom Stifter mit einem Vermögen, dem Grundstockvermögen, ausgestattet. Nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz darf eine Stiftung dieses Grundstockvermögen nicht verbrauchen, es muss sogar wertmäßig (mit Inflationsausgleich) und damit auf Dauer erhalten werden. Eine Stiftung darf nur die Erträge und ggf. erhaltene Spenden an die Destinateure weitergeben. Stiftungen mit gemeinnützigen Zwecken, wie die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung eine ist, müssen ihre Erträge und erhaltenen Spenden bis zum Ende des dritten Jahres nach Erhalt für die satzungsmäßigen Zwecke verbrauchen.

Stiftung für Blinde und Sehbehinderte - Dr. Gabriele Lederle Stiftung


Die Zwecke der Dr. Gabriele Lederle-Stiftung nach ihrer Satzung:

  • Förderung und Unterstützung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung, insbesondere mit Blindheit und Sehbehinderung.
  • Unterstützung von Forschungseinrichtungen und Forschenden z. B. durch Gewährung von Stipendien zur medizinischen Erforschung und Behandlung von Augenkrankheiten.
  • Zuwendungen an Blinden- und Behindertenhilfevereine, soweit diese als gemeinnützig anerkannt und steuerbegünstigt sind.


Die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung hat Förderrichtlinien für die Auswahl der zu unterstützenden Personen, Projekte und Organisationen entwickelt. Förderanträge können unter Beachtung der Förderrichtlinien gestellt und unbürokratisch bearbeitet werden. 



Öffnen Sie hier unsere Förderrichtlinien und laden sie herunter:

» Förderrichtlinien der Dr. Gabriele Lederle Stiftung

Lesen können Sie die » Richtlinien hier.


Öffnen Sie hier unsere Förderantrag und laden sie herunter:

» Förderantrag der Dr. Gabriele Lederle Stiftung 

Alternativ können Sie den » Online-Förderantrag nutzen.

 
 
 
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