Die Dr. Gabriele Lederle-Stiftung ging aus dem Wunsch der namensgebenden Stifterin hervor, körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte Menschen bei einem Leben in Würde und Selbstbestimmung zu unterstützen.


Die Stiftung leistet finanzielle Unterstützung für Betroffene und ist seit ihrer Errichtung im Jahr 2010 als gemeinnützig anerkannt.


 


Der Stiftungszweck

Finanzierung von Hilfsmitteln & Forschung


Die Stiftungszwecke wurden von der Stifterin Dr. Gabriele Lederle in der Satzung festgelegt und bilden die Grundpfeiler der Stiftungsarbeit.


Das Ziel ist die Förderung und Unterstützung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung, insbesondere mit Blindheit und Sehbehinderung. Sie sollen entweder direkte finanzielle Hilfsmittel erhalten, oder indirekt durch die Förderung von Institutionen und Forschungsvorhaben unterstützt werden.

Die konkrete Förderung richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Betroffenen.


Laut Stiftungssatzung können folgenden Personen bzw. Organisationen gefördert werden:



Eine junge Frau im Rollstuhl wird auf einem Ausflug im Park von zwei Stiftungsmitarbeiter:innen begleitet


Einzelpersonen &

Familien


Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, insbesondere mit Blindheit und Sehbehinderung


Schüler und eine Lehrerin präsentieren Bücher in ihrer neuen Bibliothek. Sie stehen neben einem Bücherregal, das mit Büchern gefüllt und nach Rubriken sortiert ist.


Blindenvereine & Behindertenhilfevereine


soweit diese als gemeinnützig anerkannt sind




Screenshot der App Ampelpilot. Gezeigt wird eine Straßenkreuzung mit zwei Ampeln. Die Ampeln sind in der Farbe markiert, in der sie leuchten und entsprechend mit


Forschungseinrichtungen & Forschende


z.B. zur medizinischen Erforschung und Behandlung von Augenkrankheiten oder für technische Entwicklungen auf diesem Gebiet


 



 



Ein Mensch steht auf einem Gipfel vor einem Bergpanorama und breitet die Arme aus

Foto: Symbolbild

Philosophie

Für Würde und Respekt

 

Die Stiftung leistet finanzielle Unterstützung, um Betroffene bei einem Leben in Würde, Teilhabe und mit größtmöglicher Unabhängigkeit zu unterstützen.

Wertschätzung und Selbstbestimmung waren für die Stiftungsgründerin Dr. Gabriele Lederle wichtig, und dies gilt damit auch für die Mitarbeiter der Stiftung.

Die Stiftung wertet nicht, benachteiligt oder bevorzugt niemanden und setzt sich dafür ein, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird.




Das Stiftungsrecht

Besonderheiten einer Stiftung


Eine Stiftung ist ein rechtliches Gebilde ohne Eigentümer, das die vom Stifter oder der Stifterin vorgegebenen Ziele und Zwecke verwirklicht.


Dazu wird sie mit einem Vermögen, dem Grundstockvermögen, ausgestattet. Nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz darf eine Stiftung dieses Grundstockvermögen nicht verbrauchen, sondern es muss wertmäßig (mit Inflationsausgleich) und damit auf Dauer erhalten werden.


Die Verwirklichung der Stiftungszwecke erfolgt mit Hilfe der Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie durch Spenden und Zustiftungen.



 






Mehr über die Stiftung erfahren:



Die Gründerin Dr. Gabriele Lederle war Apothekerin in München.

Wie die Stiftung entstanden ist, erfahren Sie hier:


Geschichte



Wer führt die Stiftung und wie ist sie organisiert?

Hier erfahren Sie mehr über die Mitarbeiter der Stiftung:


Vorstand & Beirat



Welche Projekte konnten wir bisher untersützen?

Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit der Stiftung:


Geförderte Projekte




 







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